🏳 Wil · CH · 20 Jun 2026
Verkehrskontrollen in Uzwil SG: 10-Jähriger auf E-Scooter gestoppt
Die Kantonspolizei St. Gallen führte am Wochenende in der Region Uzwil und Wil SG verschiedene Verkehrskontrollen durch. Dabei lag der besondere Fokus der Beamten auf der allgemeinen Verkehrssicherheit sowie der strikten Einhaltung der Vorschriften für neue Mobilitätsformen.
10-Jähriger auf schnellem E-Scooter
Während der Schwerpunktkontrollen fiel den Beamten in Uzwil ein auffällig junger Lenker auf einem E-Scooter auf. Bei der anschliessenden Anhaltung und Überprüfung stellten die Polizisten fest, dass es sich bei dem Fahrer um einen erst 10-jährigen Knaben handelte. Das Fahren von motorisierten E-Scootern auf öffentlichen Strassen ist in der Schweiz jedoch an strikte Alters- und Ausweisvorschriften gebunden. Die Polizei stoppte die gefährliche Weiterfahrt umgehend, informierte die Erziehungsberechtigten und wies diese eindringlich auf die gesetzlichen Bestimmungen und die massiven Gefahren für Kinder im Strassenverkehr hin.
Fokus auf Fahrfähigkeit: Promille-Kontrollen
Neben der Kontrolle von E-Scootern und anderen Trendfahrzeugen lag ein weiterer Schwerpunkt der Einsatzkräfte auf der allgemeinen Fahrfähigkeit der motorisierten Fahrzeuglenkenden. Die Polizei führte im Rahmen der konzertierten Aktion auch gezielte Promille-Kontrollen bei Autofahrern durch, um Alkohol am Steuer konsequent zu ahnden und so die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu erhöhen.
Regeln für E-Scooter in der Schweiz
Die Polizei nimmt diesen aktuellen Vorfall zum Anlass, um an die zwingend geltenden Vorschriften für Trendfahrzeuge wie E-Scooter (E-Trottinette) zu erinnern:
- Altersgrenze und Ausweis: Jugendliche ab 14 Jahren dürfen einen E-Scooter fahren, sofern sie zwingend im Besitz eines Mofa-Führerausweises (Kategorie M) sind. Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis mehr erforderlich. Für Kinder unter 14 Jahren – wie im vorliegenden Fall den 10-jährigen Knaben – ist das Fahren im öffentlichen Strassenverkehr strengstens verboten.
- Wo darf gefahren werden? E-Scooter sind rechtlich den Velos gleichgestellt. Sie müssen zwingend auf Radwegen, Radstreifen oder, falls beides nicht vorhanden ist, am äussersten rechten Strassenrand gefahren werden. Das Fahren auf dem Trottoir (Gehweg) für Fussgänger ist generell verboten und wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.
- Ausrüstung und Sicherheit: Ein Helm ist für E-Scooter zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird von der Polizei und der BFU (Beratungsstelle für Unfallverhütung) jedoch dringend empfohlen. Eine funktionierende Beleuchtung (weiss vorne, rot hinten) sowie zuverlässige Bremsen sind für die Teilnahme am Verkehr absolut obligatorisch.
Sources : unfallmeldungench
