🏳 München · DE · 19 Jun 2026
München-Laim: Einbruch in Dienstleistungsgeschäft – Täter auf der Flucht
Die Münchner Kriminalpolizei ermittelt nach einem Einbruchsdiebstahl im Stadtteil Laim, bei dem die Täter trotz eines schnellen Notrufs unerkannt entkommen konnten. Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum Freitag, dem 19. Juni 2026, gegen 01:50 Uhr.
Aufmerksamer Zeuge stört Einbrecher
Ziel der Einbrecher war ein Geschäft für körpernahe Dienstleistungen. Ein Anwohner, der sich in der Nähe aufhielt, wurde durch verdächtige Geräusche aus der Richtung des Ladenlokals aufmerksam. Als er genauer hinsah, konnte er zwei unbekannte Personen im Inneren des Geschäfts erkennen. Die Täter bemerkten offenbar, dass sie entdeckt worden waren, ergriffen umgehend die Flucht und ließen den aufmerksamen Zeugen zurück, der sofort den Polizeinotruf verständigte.
Die alarmierte Polizei reagierte schnell und entsandte gleich mehrere Streifenwagen zum Tatort. Eine großräumige Fahndung in der Umgebung wurde eingeleitet, blieb jedoch bislang ohne den gewünschten Erfolg. Die Einbrecher waren zuvor gewaltsam in das Geschäft eingedrungen, hatten die Räumlichkeiten durchsucht und Bargeld im niedrigen dreistelligen Bereich erbeutet.
Täterbeschreibung und Zeugenaufruf
Die beiden flüchtigen Täter werden von dem Zeugen wie folgt beschrieben:
- Männlich
- Bekleidung: dunkel, mit Kapuzenpullovern (Hoodies)
- Maskierung: Mundschutz
- Die Täter trugen Handschuhe
- Ein Täter trug dunkle Schuhe, der andere helle Schuhe
Zur Aufklärung der Tat bittet die Kriminalpolizei München nun die Bevölkerung um Mithilfe. Personen, die im Bereich der Landsberger Straße, Lautensackstraße, Friedenheimer Brücke oder Schäufeleinstraße verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Sicherheitsvorkehrungen für Dienstleistungsbetriebe
Gewerbliche Räumlichkeiten stehen oft im Fokus von Gelegenheitseinbrechern. Zur Prävention sollten Inhaber auf folgende Aspekte achten:
- Verzicht auf Bargeldaufbewahrung: Kassen sollten nach Geschäftsschluss geleert und geöffnet gelassen werden, um Tätern zu signalisieren, dass nichts zu holen ist.
- Sicherung von Zugängen: Türen und Fenster, insbesondere auf der Rückseite von Gebäuden, sollten den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen (Mindestens Widerstandsklasse RC 2).
- Außenbeleuchtung: Gut ausgeleuchtete Eingangs- und Hinterhofbereiche durch Bewegungsmelder nehmen Einbrechern den Schutz der Dunkelheit.
- Gefahrenmeldeanlagen: Eine zertifizierte Alarmanlage schreckt Täter oftmals im Vorfeld ab oder verkürzt durch laute Signalgebung deren Aufenthaltszeit im Objekt drastisch.
Quelle:
Sources : presseaugsburgde
